




Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Skischulen:
Skischule Riezlern GmbH, Skischule Seite-Egg GmbH, Die Skischule Ausser Hirschegg GmbH, Skischule Hirschegg GmbH, Skischule Mittelberg-Tobel GmbH, Skischule Böldmen Baad GmbH, Skischule Bödmen Grund GmbH.
1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen den Skischulen Kleinwalsertal und den Kunden unsere AGB´s. Gegenstand der Unternehmen ist der Betrieb von Schneesportschulen (Skischulen). Davon umfasst sind Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten, insbesondere des Skilaufes, Snowboard und Langlaufes (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten von Schneesportarten insbesondere des Skilaufes, Snowboard und Langlaufes.
2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:
Reservierungen für Privat- und Gruppenkurse können über Internet, telefonisch oder per Fax durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Skischulen Kleinwalsertal als fest gebucht.
Die Angebote der Skischulen Kleinwalsertal sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung sind ausschließlich unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Skischulen Kleinwalsertal.
Bei Buchungen vor Ort (Privat- und Gruppenkurse) wird ein Vertragsverhältnis erst mit dem Erwerb der hierfür notwendigen Kurskarten begründet.
Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anders vereinbart ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
3. Zahlungsbedingungen
Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via Internet, Fax oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen und Privat- sowie Gruppenkurse betreffen, unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Anzahlung in der Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages zu leisten, der Restbetrag vor Beginn der Dienstleistung. Diese Anzahlung hat drei Banktage vor Unterrichtsbeginn auf dem Konto der jeweiligen Skischule einzulangen.
Für die am Erfüllungsort abgeschlossenen Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung im jeweiligen Skischulbüro zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach geltendem Recht einzufordern.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Vertragspartner hat die Skischulen Kleinwalsertal über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbstständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Skischulen Kleinwalsertal über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden umfassend aufzuklären.
Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.
Die Gruppeneinteilung von Skikursen erfolgt durch die Skischulen Kleinwalsertal. Sollte eine Rückstufung eines Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls sind die Skischulen Kleinwalsertal zur Vertragsauflösung berechtigt.
Anweisungen der Skischulen Kleinwalsertal hat der Vertragspartner zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die Skischulen Kleinwalsertal umgehend zur Vertragsauflösung. Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt die Skischulen Kleinwalsertal zur umgehenden Vertragsauflösung.
In den geschilderten Fällen hat der Vertragspartner bei Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgeltes.
Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Kursteilnehmer auf weniger als 5 Personen, behalten sich die Skischulen Kleinwalsertal das Recht vor, diese zusammenzulegen oder die Unterrichtstunden zu reduzieren.
5. Haftungsbestimmungen
Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Die Skischulen Kleinwalsertal haften nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden welche direkt mit der Tätigkeit der Skischulen Kleinwalsertal in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Entsprechende Haftpflichtversicherungen bestehen.
6. Gewährleistung
Allfällige Reklamationen sind vom Vertragspartner unverzüglich vor Ort im jeweiligen Skischulbüro bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Es besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgeldes bei schuldhaften Nichtanzeigen. Ansprüche gegen die Skischulen Kleinwalsertal sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
7. Rücktritt
Für Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall und Krankheit, unter Vorlage des Originalbeleges (Kurskarte) und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich jedoch dabei die Tagessätze erhöhen.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder bei Rücktritt einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.
Bei witterungsbedingten Kursausfällen (höhere Gewalt) wird das geleistete Entgelt nicht zurückerstattet.
8. Erfüllungsort
Die jeweilige Skischule der Skischulen Kleinwalsertal in der Gemeinde Mittelberg/Kleinwalsertal.
9. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischulen Kleinwalsertal sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
10. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.